PFLEGEBERATUNG
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Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Zuständigkeit soll vor der erstmaligen Beratung von der Pflegekasse namentlich benannt werden. Die Beratung ist kostenlos, da die Pflegekassen die anfallenden Kosten übernehmen. Beratungsstellen werden zum Beispiel von Pflegekassen, Kommunen aber auch Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas betrieben.
Zu den Aufgaben gehört es, den Hilfebedarf zu erfassen, einen Versorgungsplan zu erstellen und dessen Ausführung zu überwachen. Der oder die Berater(in) muss auch auf Entlastungsangebote für die Pflegepersonen hinweisen und auf Wunsch die Beratung zu Hause durchführen. Auch Angehörige und nahestehende Personen haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn der Pflegebedürftige zustimmt.